ohne Worte ...

Was ist Rechtens und was nicht?

Zurück zu Hund und Recht

ohne Worte ...

Beitragvon die Alex! am Do 15. Okt 2009, 16:04

Folgende Meldung kam gerade im Radio:

Schadensersatz für Schreck
Hundehalter haften auch für ihre Vierbeiner, wenn diese Passanten nicht angreifen, sondern nur erschrecken. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg geurteilt. (Az.: 12 U 94/07) Im entschiedenen Fall war ein Schäferhund auf einen Radfahrer zugelaufen, der darüber so in Panik geriet, dass er vom Rad stürzte und sich verletzte. Zwar war der Hund freundlich und hat den Radler nicht einmal berührt, aber das spielt für die Haftung keine Rolle, so die Richter. Der Halter muss für den Schaden aufkommen.


ist das nicht eine gnadenlose Schweinerei ?!?!? *schimpf* :evil:

Der Hund ist dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Franz v. Assisi


die Alex
die Else
 
Beiträge: 2116
Registriert: Fr 5. Dez 2008, 15:39
Wohnort: Deutschland

Re: ohne Worte ...

Beitragvon pooh! am Fr 16. Okt 2009, 07:03

Ganz ehrlich?? Ich verstehe jetzt nicht, wo hier jetzt die Schweinerei ist??

Denn wenn ein Schäferhund auf mich zugelaufen kommt, woher soll ich dann wissen, ob er gute oder böse Absichten hat. Davon ab, es gibt halt nun einmal Menschen, die haben Panik/Angst vor Hunden und wenn denen dann ein Schäferhund entgegen läuft... also versetze ich mich in die Situation des Menschen... ich würde auch den Halter des Hundes haftbar machen, wenn ich deswegen vom Rad stürzen würde.
Es ist einfach so Alex und das hat mit Schweinerei auch nicht viel am Hut. Du als Hundehalter hast nunmal Sorgfaltspflichten und du musst dafür Sorge tragen, dass dein Hund niemanden erschreckt oder das niemand durch deinen Hund zu Schaden kommt. Auch wenn der andere vom Rad fällt, weil halt Sirschi dahin läuft.
Das Leben ist zu kurz um es dem Schicksal zu überlassen (Käpt'n Blaubär)

pooh
Wibbelfutt-in-Schach-Halterin
 
Beiträge: 1213
Registriert: So 16. Nov 2008, 19:20
Wohnort: Deutschland


Zurück zu Hund und Recht