Folgende Meldung kam gerade im Radio:
Schadensersatz für Schreck
Hundehalter haften auch für ihre Vierbeiner, wenn diese Passanten nicht angreifen, sondern nur erschrecken. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg geurteilt. (Az.: 12 U 94/07) Im entschiedenen Fall war ein Schäferhund auf einen Radfahrer zugelaufen, der darüber so in Panik geriet, dass er vom Rad stürzte und sich verletzte. Zwar war der Hund freundlich und hat den Radler nicht einmal berührt, aber das spielt für die Haftung keine Rolle, so die Richter. Der Halter muss für den Schaden aufkommen.
ist das nicht eine gnadenlose Schweinerei ?!?!? *schimpf*


